- Ein Tier gilt nach spanischem Recht (noch) als Sache. Personen, die ein Haustier finden und es nicht zurückgeben, handeln gegen das Gesetz der Unterschlagung nach Artikel 254 des spanischen Strafgesetzbuches. Dieses Vergehen kann mit einer Geldstrafe bestraft werden.
- Nicht jedes Tier, das alleine gesichtet wird, ist ein herrenloses oder ausgesetztes Tier. Katzen machen ausgedehnte Ausflüge, sowohl auf dem Lande wie auch in Städten. Auch Hunde gehen manchmal allein „spazieren“.
- Allein gesichtete Tiere sollten zuerst beobachtet werden; glänzt ihr Fell, scheinen sie wohlgenährt und unverletzt, ist es wahrscheinlich, dass es sich um einen „regelmässigen“ Spaziergang von dem Tier handelt.
- Füttern Sie es nicht an, wenn kein offensichtlicher, dringender Bedarf besteht.
- Fragen Sie in der Nachbarschaft, ob das Tier bekannt ist oder vermisst wird.
- Bevor Sie ein Tier einfangen und es so unnötigem Stress aussetzen, schauen Sie auch in unserem Online-Portal nach, ob es bereits als „vermisst“ gemeldet ist. Ist dies der Fall, treten Sie bitte mit uns in Verbindung und wir werden sofort mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen.
- Falls das Tier noch nicht bei uns als „vermisst“ registriert ist, können Sie eine gratis Online Fundmeldung machen, indem Sie uns Foto und Fundort mitteilen.
- Zusätzlich können Sie hier nach der Online Fundmeldung mittels der Meldenummer gratis ein Fundplakat herunterladen, welches Sie in der Umgebung verteilen können. Je mehr Personen Informationen über vermisste oder gefundene Tiere erhalten, um so grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass es jemand erkennt und es so wieder an seinen Besitzer zurückgebracht wird.